Führerscheinklasse

B

Definition:

Fahrzeugart Pkw und leichte Lkw

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

– die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder

– die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Mindestalter: 18

beim Begleiteten Fahren 17

bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nachvorheriger

erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: AM, L

Sehvermögen: Sehtest

Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Ausbildungsdauer:

Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2 Grundstoff)
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Pflichtprüfungen:

Theorieprüfung ist abzulegen

  • bei Ersterteilung:
    Fragebogen mit 30 Fragen
    ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
  • bei Erweiterung:
    Fragebogen mit 20 Fragen
    ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung ist abzulegen

  • Dauer mindestens 55 Minuten
    (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Zu beachten:

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.