Führerscheinklasse

B96

Definition:

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:

  • Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM.
    zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg

Mindesalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren)

Voraussetzung: Besitz der Führerscheinklasse B

Ausbildungsdauer:

Theorie

  • 150 Minuten (2,5 Stunden)

Praxis

  • Praktische Übungen 210 Minuten (3,5 Std.)
  • Fahren im Realverkehr 60 Minuten (1 Std.)

Pflichtprüfungen:

Theorieprüfung entfällt

Praktische Prüfung entfällt

Zu beachten:

Bei der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 handelt es sich nicht um eine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Ausweitung der Klasse B. Die Schlüsselzahl darf erst nach Vorlage des Nachweises der Teilnahme an einer 7 Stunden (à 60 Minuten) umfassenden theoretischen und praktischen Schulung nach Anlage 7a FeV eingetragen werden. Die Schulung darf aber bereits vor Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B erfolgen. Dann kann die Schlüsselzahl bereits bei der Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B mit eingetragen werden.