Führerscheinklasse
B96
Definition:
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:
- Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM.
zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg
Mindesalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren)
Voraussetzung: Besitz der Führerscheinklasse B
Ausbildungsdauer:
Theorie
- 150 Minuten (2,5 Stunden)
Praxis
- Praktische Übungen 210 Minuten (3,5 Std.)
- Fahren im Realverkehr 60 Minuten (1 Std.)
Pflichtprüfungen:
Theorieprüfung entfällt
Praktische Prüfung entfällt
Zu beachten:
Bei der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 handelt es sich nicht um eine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Ausweitung der Klasse B. Die Schlüsselzahl darf erst nach Vorlage des Nachweises der Teilnahme an einer 7 Stunden (à 60 Minuten) umfassenden theoretischen und praktischen Schulung nach Anlage 7a FeV eingetragen werden. Die Schulung darf aber bereits vor Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B erfolgen. Dann kann die Schlüsselzahl bereits bei der Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B mit eingetragen werden.