Führerscheinklasse

BE

Definition:

Zugfahrzeuge der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger

  • einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg

Mindesalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren)

Voraussetzung: Besitz der Führerscheinklasse B

Ausbildungsdauer:

Theorie

  • Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben

Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunde Autobahn
  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit

Pflichtprüfungen:

Theorieprüfung entfällt

Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 55 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Zu beachten:

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Sie benötigen den Führerschein der Klasse B oder müssen zumindest die Prüfung der Klasse B bestanden haben.