Führerscheinklasse

A2

Definition:

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

  1. einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
  2. einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,

die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Mindestalter: 18 Jahre

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein

Eingeschlossene Klassen: A1, AM

Ausbildungsdauer:

Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2 Grundstoff)
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Beim Aufstieg von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.

Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Pflicht-Prüfungen:

Theorieprüfung ist abzulegen

  • bei Ersterteilung
    Fragebogen mit 30 Fragen
    ab 10 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
  • bei Erweiterung
    Fragebogen mit 20 Fragen
    ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
  • A2, A: Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2.

Praktische Prüfung ist abzulegen

  • Dauer mindestens 60 Minuten,
  • bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2: 40 Minuten

(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Bei der Erweiterung von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.

Zu beachten:

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag.