Führerscheinklasse
A2
Definition:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
- einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
- einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Ausbildungsdauer:
Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2 Grundstoff) - 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Beim Aufstieg von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) - 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Pflicht-Prüfungen:
Theorieprüfung ist abzulegen
- bei Ersterteilung
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 10 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden - bei Erweiterung
Fragebogen mit 20 Fragen
ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden - A2, A: Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2.
Praktische Prüfung ist abzulegen
- Dauer mindestens 60 Minuten,
- bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2: 40 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
Bei der Erweiterung von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.
Zu beachten:
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag.