Führerscheinklasse

Mofa

Definition:

  • a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h, mit Verbrennungsmotor bis 50 cm3 Hubraum oder Elektromotor (auch mehrsitzig).
  • b) Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bbH maximal 25 km/h mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch mehrsitzig).

Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein.

Ausbildungsdauer:

Theorie

  • 6 Doppelstunden
    in einem speziellen Mofakurs. In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet.
    oder:
    Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen A, A2, A1 oder AM unterrichtet werden.

Praxis

  • 90 Minuten Grundausbildung unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts

Pflichtprüfungen:

Theorieprüfung ist abzulegen
Fragebogen mit 20 Fragen
(ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)

Praktische Prüfung entfällt